§ 15 UmweltKG Kollektivvertragsfähigkeit

UmweltKG - Umweltkontrollgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Das Umweltbundesamt ist als Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer kollektivvertragsfähig.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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