Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.03.2025
(1)Absatz einsZur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter befugt (Einzelvertretung), wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag davon ausgeschlossen ist.
(2)Absatz 2Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass alle oder mehrere Gesellschafter nur in Gemeinschaft zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt sein sollen (Gesamtvertretung). Die zur Gesamtvertretung berechtigten Gesellschafter können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. Ist der Gesellschaft gegenüber eine Willenserklärung abzugeben, so genügt jedenfalls die Abgabe gegenüber einem der zur Mitwirkung bei der Vertretung befugten Gesellschafter (passive Einzelvertretung).
(3)Absatz 3Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass die Gesellschafter, wenn nicht mehrere zusammen handeln, nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt sein sollen (gemischte Gesamtvertretung). Die Vorschriften des Abs. 2 zweiter und dritter Satz finden in diesem Fall entsprechende Anwendung.Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass die Gesellschafter, wenn nicht mehrere zusammen handeln, nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt sein sollen (gemischte Gesamtvertretung). Die Vorschriften des Absatz 2, zweiter und dritter Satz finden in diesem Fall entsprechende Anwendung.
(4)Absatz 4Der Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung, die Anordnung einer Gesamtvertretung oder einer gemischten Gesamtvertretung sowie jede Änderung in der Vertretungsmacht eines Gesellschafters ist von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden.
Inhalt:Einleitende Bemerkungen Anm 1Organschaftliche Vertretung Anm 2Die vertretungsberechtigten Personen Anm 4Ausschluss einzelner Gesellschafter Anm 8Handeln im Namen der Gesellschaft Anm 12Einzelvertretung Anm 15Wissens- und Irrtumszurechn...
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1 Kommentar zu § 125 UGB
Kommentar zum § 125 UGB von Mathias Walch1
Inhalt:Einleitende Bemerkungen Anm 1Organschaftliche Vertretung Anm 2Die vertretungsberechtigten Personen Anm 4Ausschluss einzelner Gesellschafter Anm 8Handeln im Namen der Gesellschaft Anm 12Einzelvertretung Anm 15Wissens- und Irrtumszurechn... mehr lesen...