5.Ziffer 5je einem Vertreter der im Hauptausschuß des Nationalrates vertretenen parlamentarischen Klubs.
(2)Absatz 2Die Kommission berät die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auch in Angelegenheiten der Erstellung der Prioritätenklassifizierung, der Errichtung, Erweiterung oder Verbesserung von Abfallbehandlungsanlagen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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