Neben den Lehr- und Fachkräften können auch andere fachkompetente Personen herangezogen werden, wenn dies zur Erreichung der Ausbildungsziele beiträgt.
In Kraft seit 23.07.2010 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 10 TSBB-AV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 TSBB-AV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 10 TSBB-AV