Ausbildung zum Diplom-Sozialbetreuer bzw. zur Diplom-
Sozialbetreuerin A, BA und BB
(1) Der Ausbildungslehrgang umfasst:
a) | eine weiterführende theoretische Ausbildung im Umfang von 600 Unterrichtseinheiten (UE) und | |||||||||
b) | eine weiterführende praktische Ausbildung im Umfang von 600 Stunden, | |||||||||
die auf mindestens ein Ausbildungsjahr aufzuteilen sind. |
(2) Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Ausbildungsmodule:
a) | Persönlichkeitsbildung 120 UE | |||||||||
Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung. | ||||||||||
b) | Humanwissenschaftliche Grundbildung 120 UE Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung. | |||||||||
c) | Politische Bildung und Recht 40 UE | |||||||||
Aufbauend auf den Inhalten der Fachausbildung erfolgt eine Vertiefung und Erweiterung. | ||||||||||
d) | Management und Organisation 80 UE | |||||||||
e) | Ausbildungsschwerpunkt-spezifische Module 240 UE |
(3) Die praktische Ausbildung ist wie folgt zu absolvieren:
a) | Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerin A: | |||||||||
1. | Personenzentrierte Alltagsbegleitung und Lebensgestaltung 240 Stunden | |||||||||
2. | Gerontosoziale Gruppenarbeit 240 Stunden | |||||||||
3. | Begleitung dementiell erkrankter Menschen 120 Stunden | |||||||||
b) | Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerin BA: | |||||||||
1. | Individuelle Alltagsbegleitung und Lebensgestaltung für Menschen mit Behinderungen 240 Stunden | |||||||||
2. | Anleitung von Gruppenaktivitäten für Menschen mit Behinderungen 240 Stunden | |||||||||
3. | Begleitung von Menschen mit Behinderungen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf 120 Stunden | |||||||||
c) | Diplom-Sozialbetreuer/Diplom-Sozialbetreuerin BB: | |||||||||
Spezialpraktikum in einem angrenzenden Feld (z. B. sozialökonomische Beschäftigungsbetriebe) 600 Stunden. |
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