§ 2 TNPVO 2017

TNPVO 2017 - Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung 2017 – TNPVO 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Diese Verordnung hat zum Ziel, eine sichere und lückenlose Meldung, Ablieferung, Übernahme und Weiterleitung der in Tirol anfallenden tierischen Nebenprodukte zu gewährleisten sowie Vorsorge für die Entsorgung von Kleinmengen und tierischen Nebenprodukten, die nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden, zu treffen.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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