§ 11 TNPVO 2017

TNPVO 2017 - Tierische Nebenprodukte-Entsorgungsverordnung 2017 – TNPVO 2017

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Für die Ablieferung von Kleinmengen an kommunale Sammelstellen (§ 9) haben die Abgeber an den Betreiber der kommunalen Sammelstelle 0,40 Euro pro kg/Liter zu leisten.

(2) Für die Abholung von Falltieren vom Aufbewahrungsort, für ihre Beseitigung und unschädliche Entsorgung durch einen registrierten oder zugelassenen Betrieb bzw. Unternehmer haben die Besitzer ein Entgelt von 0,43 Euro pro kg/Liter zu entrichten.

(3) Die Besitzer von Falltieren haben für die Abholung von Falltieren ab Hof im Zuge der Einsammeltour zusätzlich zum Entgelt nach Abs. 2 eine Fahrtkostenpauschale von 28,75 Euro zu entrichten.

(4) Bei der Entgeltberechnung für Falltiere (Abs. 2 und 3) sind ohne besondere Vereinbarung folgende Mindestgewichte pro Abholung in Rechnung zu stellen:

a)

bei Abholung innerhalb einer Einsammeltour 100 kg/Liter;

b)

bei Abholung außerhalb einer Einsammeltour bei veterinärpolizeilicher Notwendigkeit 500 kg/Liter (Notdienst); zuzüglich ist eine Fahrtkostenpauschale von 46,00 Euro pro Abholung zu entrichten.

(5) Die Umsatzsteuer ist im Entgelt nicht enthalten.

In Kraft seit 12.05.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 TNPVO 2017


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 TNPVO 2017 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 11 TNPVO 2017


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 TNPVO 2017


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 TNPVO 2017 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis TNPVO 2017 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10 TNPVO 2017
§ 12 TNPVO 2017