Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
(1) Die Höhe der Gebühr für die Vornahme einer Registrierung beträgt 100,- Euro.
(2) Die Höhe der Gebühr für die Erteilung einer Zulassung beträgt 145,- Euro.
(3) Die Höhe der Kontrollgebühr beträgt je Kontrolle 45,- Euro pro angefangene halbe Stunde und Kontrollorgan.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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