Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
(1)Absatz einsWenn der Unternehmer dem Verbraucher die in § 5 Abs. 1 genannten Informationen, einschließlich des nach § 5 Abs. 2 für den jeweiligen Vertrag maßgeblichen Formblatts, nicht oder nicht vollständig in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat, dies aber innerhalb von drei Monaten ab dem in § 8 Abs. 2 genannten Zeitpunkt nachholt, so beginnt die Rücktrittsfrist erst an dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher diese Informationen erhält. Nach dem Ablauf von drei Monaten und 14 Tagen ab dem in § 8 Abs. 2 genannten Zeitpunkt kann das Rücktrittsrecht jedoch nicht mehr ausgeübt werden.Wenn der Unternehmer dem Verbraucher die in Paragraph 5, Absatz eins, genannten Informationen, einschließlich des nach Paragraph 5, Absatz 2, für den jeweiligen Vertrag maßgeblichen Formblatts, nicht oder nicht vollständig in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat, dies aber innerhalb von drei Monaten ab dem in Paragraph 8, Absatz 2, genannten Zeitpunkt nachholt, so beginnt die Rücktrittsfrist erst an dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher diese Informationen erhält. Nach dem Ablauf von drei Monaten und 14 Tagen ab dem in Paragraph 8, Absatz 2, genannten Zeitpunkt kann das Rücktrittsrecht jedoch nicht mehr ausgeübt werden.
(2)Absatz 2Wenn der Unternehmer dem Verbraucher entgegen § 6 Abs. 5 kein ausgefülltes Formblatt für den Rücktritt zur Verfügung gestellt hat, dies aber innerhalb eines Jahres ab dem in § 8 Abs. 2 genannten Zeitpunkt nachholt, so beginnt die Rücktrittsfrist erst an dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher dieses Formblatt erhält. Nach dem Ablauf von einem Jahr und 14 Tagen ab dem in § 8 Abs. 2 genannten Zeitpunkt kann das Rücktrittsrecht jedoch nicht mehr ausgeübt werden.Wenn der Unternehmer dem Verbraucher entgegen Paragraph 6, Absatz 5, kein ausgefülltes Formblatt für den Rücktritt zur Verfügung gestellt hat, dies aber innerhalb eines Jahres ab dem in Paragraph 8, Absatz 2, genannten Zeitpunkt nachholt, so beginnt die Rücktrittsfrist erst an dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher dieses Formblatt erhält. Nach dem Ablauf von einem Jahr und 14 Tagen ab dem in Paragraph 8, Absatz 2, genannten Zeitpunkt kann das Rücktrittsrecht jedoch nicht mehr ausgeübt werden.
In Kraft seit 23.02.2011 bis 31.12.9999
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