Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff von einem Teilzeitnutzungs- oder Nutzungsvergünstigungsvertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen von ihm abgeschlossenen Tauschsystemvertrag oder sonstigen akzessorischen Vertrag.
In Kraft seit 23.02.2011 bis 31.12.9999
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