Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Tritt der Verbraucher gemäß §§ 8 ff vom Vertrag zurück, so dürfen ihm keine Kosten auferlegt werden. Wurde vor dem Rücktritt bereits eine Leistung an ihn erbracht, so muss er dafür kein Entgelt entrichten.
In Kraft seit 23.02.2011 bis 31.12.9999
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