Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
(1)Absatz einsDer Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem in § 1 genannten Vertrag oder von einem auf den Abschluss eines dieser Verträge gerichteten Vorvertrag zurücktreten.Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem in Paragraph eins, genannten Vertrag oder von einem auf den Abschluss eines dieser Verträge gerichteten Vorvertrag zurücktreten.
(2)Absatz 2Die Frist zum Rücktritt beginnt
1.Ziffer einsmit dem Tag des Abschlusses des Vertrags oder des verbindlichen Vorvertrags oder
2.Ziffer 2mit dem Tag, an dem der Verbraucher das Dokument über den Vertrag oder den verbindlichen Vorvertrag erhält, sofern dieser nach dem in Z 1 genannten Zeitpunkt liegt.mit dem Tag, an dem der Verbraucher das Dokument über den Vertrag oder den verbindlichen Vorvertrag erhält, sofern dieser nach dem in Ziffer eins, genannten Zeitpunkt liegt.
(3)Absatz 3Hat der Verbraucher nicht nur einen Teilzeitnutzungsvertrag, sondern auch einen Tauschsystemvertrag, der ihm gleichzeitig mit dem Teilzeitnutzungsvertrag angeboten wurde, oder darauf gerichtete Vorverträge abgeschlossen, so gilt für beide Verträge nur eine einheitliche Rücktrittsfrist, für deren Berechnung allein der Teilzeitnutzungsvertrag maßgeblich ist.
In Kraft seit 23.02.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 8 TNG 2011
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 TNG 2011 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 TNG 2011