Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die §§ 33, 34 Abs. 2 und 3 und 35 finden insoweit Anwendung, als sich aus dem Unterbringungsgesetz nichts anderes ergibt.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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