Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke von über 10 MW Brennstoffwärmeleistung sind vom Betreiber der Anlage kontinuierlich hinsichtlich ihrer Emissionskonzentrationen zu überwachen. Hierfür gilt die Feuerungsanlagen-Verordnung sinngemäß.
In Kraft seit 17.01.2018 bis 31.12.9999
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