§ 11a TGHKG 2013 Registrierung

TGHKG 2013 - Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 – TGHKG 2013, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Der Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage hat sich mit den Stammdaten nach dem Anlagendatenblatt im Onlineregister unter www.edm.gv.at zu registrieren.

(2) Eine Registrierung nach Abs. 1 ist nicht erforderlich, wenn die Anlage bereits aufgrund einer bundesrechtlichen Verpflichtung registriert worden ist.

In Kraft seit 17.01.2018 bis 31.12.9999
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