(1) Der Betreiber einer mittelgroßen Feuerungsanlage hat sich mit den Stammdaten nach dem Anlagendatenblatt im Onlineregister unter www.edm.gv.at zu registrieren.
(2) Eine Registrierung nach Abs. 1 ist nicht erforderlich, wenn die Anlage bereits aufgrund einer bundesrechtlichen Verpflichtung registriert worden ist.
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