Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 3 und 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 130/2001 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 24.03.2001 bis 31.12.9999
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