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§ 7.(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 3 und 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 130/2001 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
§ 7.(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 3 und 8 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 130/2001 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.