Rauchfangkehrer haben
1. | in der ersten Rechnung, die sie nach einer Änderung des Kehrgegenstandes oder des Tarifes legen, | |||||||||
a) | eine detaillierte Auflistung der einzelnen Rechnungspositionen vorzunehmen, | |||||||||
b) | einen Hinweis anzubringen, daß der Kunde den für ihn zutreffenden Tarif auf Wunsch bei ihnen beziehen kann, | |||||||||
2. | für Leistungen, für die keine Höchsttarife behördlich festgesetzt sind, den Preis je Regiestunde in den für den Verkehr mit den Kunden bestimmten Räumen auszuzeichnen. |
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