Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe bei Tankstellen
StF: BGBl. Nr. 813/1992
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1, 5 und 14 Abs. 1 des Preisauszeichnungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1992, wird verordnet:
Anmerkung
Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation „Austrian Laws“ vorhanden: Price Marking of Specified Services and of Fuels at Petrol Stations
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