Die nachstehend genannten Unternehmer haben die Preise ihrer typischen Leistungen, die sie in der angeführten Eigenschaft an Verbraucher erbringen, auszuzeichnen:
1. | Änderungsschneider, | |||||||||
2. | Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker hinsichtlich folgender Leistungen: Sehtest, Brillenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung, Kontaktlinsennachversorgung, Werkstattleistungen, | |||||||||
3. | Bestatter, | |||||||||
4. | Betreiber von | |||||||||
a) | Fitnesscentern und Schlankheitsstudios hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Fitnessgeräten und Schlankheitsgeräten, | |||||||||
b) | Garagen, | |||||||||
c) | gewerblichen Bädern, | |||||||||
d) | gewerblichen Leihbüchereien, | |||||||||
e) | Saunen, | |||||||||
f) | Solarien, | |||||||||
g) | Tankstellen, | |||||||||
h) | Theaterkartenbüros, | |||||||||
i) | Videotheken, | |||||||||
5. | Bodenleger, | |||||||||
6. | Bootsvermieter, | |||||||||
7. | Fahrradmechaniker, | |||||||||
8. | Fotografen hinsichtlich der Entwicklung und Ausarbeitung von Filmen und der Herstellung von Passfotos und Fotos bei privaten Anlässen, | |||||||||
9. | Friseure, | |||||||||
10. | Fußpfleger, | |||||||||
11. | Gärtner hinsichtlich der Garten- und Grabbetreuung, | |||||||||
12. | Glaser, | |||||||||
13. | Karosseriebauer, Karosseriespengler und Karosserielackierer hinsichtlich Arbeiten an Kraftfahrzeugen, | |||||||||
14. | Kleider- und Kostümverleiher, | |||||||||
15. | Kosmetiker, | |||||||||
16. | Kraftfahrzeugtechniker, | |||||||||
17. | Maler und Anstreicher, | |||||||||
18. | Masseure, | |||||||||
19. | Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes anhand repräsentativer Beispiele verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der in § 1 Abs. 5 der Verbraucherkreditverordnung, BGBl. II Nr. 260/1999, festgelegten Berechnungsart zu berechnen, | |||||||||
20. | Platten- und Fliesenleger, | |||||||||
21. | Radio- und Videoelektroniker, | |||||||||
22. | Rauchfangkehrer im Umfang des § 4, | |||||||||
23. | Schleppliftunternehmer, | |||||||||
24. | Schlüsseldienste, | |||||||||
25. | Schuhmacher, | |||||||||
26. | Tapezierer, | |||||||||
27. | Textilreiniger, | |||||||||
28. | Unternehmer, die Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge ohne Beistellung eines Lenkers - oder Zubehör zu Fahrzeugen vermieten, | |||||||||
29. | Unternehmer, die Geräte der Unterhaltungselektronik vermieten, | |||||||||
30. | Unternehmer, die Geräte oder Werkzeuge, wie zB Heimwerkergeräte oder Gartengeräte, vermieten, | |||||||||
31. | Unternehmer, die Reifen mit oder ohne Felgen an Fahrzeugen montieren, hinsichtlich der dabei üblicherweise anfallenden Leistungen einschließlich des Wuchtens, | |||||||||
32. | Unternehmer, die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Verbraucher durchführen, wie Reparatur oder Wartung von Heizungsanlagen, Haushaltsgeräten oder Computern sowie Wärmeabrechnungsunternehmer, | |||||||||
33. | Unternehmer, die Sportgeräte und Sportausrüstung, wie insbesondere Schi, Schischuhe, Eislaufschuhe, Fahrräder oder Windsurfgeräte vermieten, warten oder reparieren, | |||||||||
34. | Vermittler von Privatverkäufen, | |||||||||
35. | Betreiber von Wechselstuben. |
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