§ 1 TankstpreisauszVO Preisauszeichnung für Leistungen

Preisauszeichnung für Leistungen und Treibstoffe bei Tankstellen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2001 bis 31.12.9999
§ 1.Paragraph eins,

Die nachstehend genannten Unternehmer haben die Preise ihrer typischen Leistungen, die sie in der angeführten Eigenschaft an Verbraucher erbringen, auszuzeichnen:

  1. 1.Ziffer einsÄnderungsschneider,
  2. 2.Ziffer 2Bekleidungs- und Kostümvermieter,
  3. 2.Ziffer 2Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker hinsichtlich folgender Leistungen: Sehtest, Brillenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung, Kontaktlinsennachversorgung, Werkstattleistungen,
  4. 3.Ziffer 3Betreiber von
    1. a)Litera aFitnesscentern und Schlankheitsstudios hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Fitnessgeräten und Schlankheitsgeräten,
    2. b)Litera bGaragen,
    3. c)Litera cgewerblichen Bädern,
    4. d)Litera dgewerblichen Leihbüchereien,
    5. e)Litera eSolarien,
    6. f)Litera fTankstellen,
    7. g)Litera gTheaterkartenbüros, soweit nicht ein Höchsttarif gemäß § 123 Abs. 1 GewO 1973 festgesetzt ist,Theaterkartenbüros, soweit nicht ein Höchsttarif gemäß Paragraph 123, Absatz eins, GewO 1973 festgesetzt ist,
    8. h)Litera hVideotheken,
    Bestatter,
  5. 4.Ziffer 4Bestatter,Betreiber von
    1. a)Litera aFitnesscentern und Schlankheitsstudios hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Fitnessgeräten und Schlankheitsgeräten,
    2. b)Litera bGaragen,
    3. c)Litera cgewerblichen Bädern,
    4. d)Litera dgewerblichen Leihbüchereien,
    5. e)Litera eSaunen,
    6. f)Litera fSolarien,
    7. g)Litera gTankstellen,
    8. h)Litera hTheaterkartenbüros,
    9. i)Litera iVideotheken,
  6. 5.Ziffer 5BootsvermieterBodenleger,
  7. 6.Ziffer 6ElektroinstallateureBootsvermieter,
  8. 7.Ziffer 7Fahrradmechaniker,
  9. 8.Ziffer 8Fotografen hinsichtlich der Entwicklung und Ausarbeitung von Filmen und der Herstellung von Passfotos und Fotos bei privaten Anlässen,
  10. 89.Ziffer 89FärberFriseure,
  11. 9.Ziffer 9Gärtner hinsichtlich der Garten- und Grabbetreuung,
  12. 10.Ziffer 10Fotografen hinsichtlich der Herstellung von Paßfotos und Fotos bei privaten AnlässenFußpfleger,
  13. 11.Ziffer 11FriseureGärtner hinsichtlich der Garten- und Grabbetreuung,
  14. 12.Ziffer 12FußpflegerGlaser,
  15. 13.Ziffer 13Gas- und Wasserleitungsinstallateure,
  16. 13.Ziffer 13Karosseriebauer, Karosseriespengler und Karosserielackierer hinsichtlich Arbeiten an Kraftfahrzeugen,
  17. 14.Ziffer 14GlaserKleider- und Kostümverleiher,
  18. 15.Ziffer 15Hafner,
  19. 1615.Ziffer 1615HeizungsinstallateureKosmetiker,
  20. 16.Ziffer 16Kraftfahrzeugtechniker,
  21. 17.Ziffer 17KarosseriebauerMaler und Anstreicher,
  22. 18.Ziffer 18KosmetikerMasseure,
  23. 19.Ziffer 19Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes anhand repräsentativer Beispiele verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der in § 1 Abs. 5 der Verbraucherkreditverordnung, BGBl. II Nr. 260/1999, festgelegten Berechnungsart zu berechnen,Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes anhand repräsentativer Beispiele verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der in Paragraph eins, Absatz 5, der Verbraucherkreditverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 1999,, festgelegten Berechnungsart zu berechnen,
  24. 20.Ziffer 20Platten- und Fliesenleger,
  25. 1921.Ziffer 1921KraftfahrzeugelektrikerRadio- und Videoelektroniker,
  26. 22.Ziffer 22Rauchfangkehrer im Umfang des § 4,Rauchfangkehrer im Umfang des Paragraph 4,,
  27. 23.Ziffer 23Schleppliftunternehmer,
  28. 24.Ziffer 24Schlüsseldienste,
  29. 2025.Ziffer 2025KraftfahrzeugmechanikerSchuhmacher,
  30. 21.Ziffer 21Lackierer hinsichtlich Lackiererarbeiten an Kraftfahrzeugen,
  31. 2226.Ziffer 2226Maler und AnstreicherTapezierer,
  32. 2327.Ziffer 2327MasseureTextilreiniger,
  33. 28.Ziffer 28Unternehmer, die Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge ohne Beistellung eines Lenkers - oder Zubehör zu Fahrzeugen vermieten,
  34. 29.Ziffer 29Unternehmer, die Geräte der Unterhaltungselektronik vermieten,
  35. 30.Ziffer 30Unternehmer, die Geräte oder Werkzeuge, wie zB Heimwerkergeräte oder Gartengeräte, vermieten,
  36. 31.Ziffer 31Unternehmer, die Reifen mit oder ohne Felgen an Fahrzeugen montieren, hinsichtlich der dabei üblicherweise anfallenden Leistungen einschließlich des Wuchtens,
  37. 32.Ziffer 32Unternehmer, die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Verbraucher durchführen, wie Reparatur oder Wartung von Heizungsanlagen, Haushaltsgeräten oder Computern sowie Wärmeabrechnungsunternehmer,
  38. 33.Ziffer 33Unternehmer, die Sportgeräte und Sportausrüstung, wie insbesondere Schi, Schischuhe, Eislaufschuhe, Fahrräder oder Windsurfgeräte vermieten, warten oder reparieren,
  39. 34.Ziffer 34Vermittler von Privatverkäufen,
  40. 35.Ziffer 35Betreiber von Wechselstuben.
24. Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker hinsichtlich folgender
  1. 25.Ziffer 25Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der im § 73 Abs. 6 GewO 1973 festgelegten Berechnungsart zu berechnen,Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der im Paragraph 73, Absatz 6, GewO 1973 festgelegten Berechnungsart zu berechnen,
  2. 26.Ziffer 26Platten- und Fliesenleger,
  3. 27.Ziffer 27Radio- und Fernsehtechniker,
  4. 28.Ziffer 28Saunabetreiber,
  5. 29.Ziffer 29Schädlingsbekämpfer,
  6. 30.Ziffer 30Schleppliftunternehmer,
  7. 31.Ziffer 31Schlüsseldienste,
  8. 32.Ziffer 32Schuhmacher,
  9. 33.Ziffer 33Spengler hinsichtlich Spenglerarbeiten an Kraftfahrzeugen,
  10. 34.Ziffer 34Tapezierer,
  11. 35.Ziffer 35Textilreiniger,
  12. 36.Ziffer 36Transportunternehmer hinsichtlich Klaviertransporte und Übersiedlungen,
  13. 37.Ziffer 37Uhrmacher,
  14. 38.Ziffer 38Unternehmer, die Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge ohne Beistellung eines Lenkers - oder Zubehör zu Fahrzeugen vermieten,
  15. 39.Ziffer 39Unternehmer, die Geräte der Unterhaltungselektronik vermieten,
  16. 40.Ziffer 40Unternehmer, die Geräte oder Werkzeuge, wie zB Heimwerkergeräte oder Gartengeräte, vermieten,
  17. 41.Ziffer 41Unternehmer, die Reifen mit oder ohne Felgen an Fahrzeugen montieren, hinsichtlich der dabei üblicherweise anfallenden Leistungen einschließlich des Wuchtens,
  18. 42.Ziffer 42Unternehmer, die Serviceleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Verbraucher durchführen, wie Reparatur oder Wartung von Heizungsanlagen, Haushaltsgeräten oder Computern sowie Wärmeabrechnungsunternehmer,
  19. 43.Ziffer 43Unternehmer, die Sportgeräte und Sportausrüstung, wie insbesondere Schi, Schischuhe, Eislaufschuhe, Fahrräder oder Windsurfgeräte vermieten, warten oder reparieren,
  20. 44.Ziffer 44Verleger von Fußboden-, Wand- oder Deckenbelägen,
  21. 45.Ziffer 45Vermittler von Privatverkäufen,
  22. 46.Ziffer 46Wäscher und Wäschebügler,
  23. 47.Ziffer 47Rauchfangkehrer im Umfang des § 4.Rauchfangkehrer im Umfang des Paragraph 4,

Stand vor dem 31.03.2001

In Kraft vom 01.01.1993 bis 31.03.2001
§ 1.Paragraph eins,

Die nachstehend genannten Unternehmer haben die Preise ihrer typischen Leistungen, die sie in der angeführten Eigenschaft an Verbraucher erbringen, auszuzeichnen:

  1. 1.Ziffer einsÄnderungsschneider,
  2. 2.Ziffer 2Bekleidungs- und Kostümvermieter,
  3. 2.Ziffer 2Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker hinsichtlich folgender Leistungen: Sehtest, Brillenglasbestimmung, Kontaktlinsenanpassung, Kontaktlinsennachversorgung, Werkstattleistungen,
  4. 3.Ziffer 3Betreiber von
    1. a)Litera aFitnesscentern und Schlankheitsstudios hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Fitnessgeräten und Schlankheitsgeräten,
    2. b)Litera bGaragen,
    3. c)Litera cgewerblichen Bädern,
    4. d)Litera dgewerblichen Leihbüchereien,
    5. e)Litera eSolarien,
    6. f)Litera fTankstellen,
    7. g)Litera gTheaterkartenbüros, soweit nicht ein Höchsttarif gemäß § 123 Abs. 1 GewO 1973 festgesetzt ist,Theaterkartenbüros, soweit nicht ein Höchsttarif gemäß Paragraph 123, Absatz eins, GewO 1973 festgesetzt ist,
    8. h)Litera hVideotheken,
    Bestatter,
  5. 4.Ziffer 4Bestatter,Betreiber von
    1. a)Litera aFitnesscentern und Schlankheitsstudios hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Fitnessgeräten und Schlankheitsgeräten,
    2. b)Litera bGaragen,
    3. c)Litera cgewerblichen Bädern,
    4. d)Litera dgewerblichen Leihbüchereien,
    5. e)Litera eSaunen,
    6. f)Litera fSolarien,
    7. g)Litera gTankstellen,
    8. h)Litera hTheaterkartenbüros,
    9. i)Litera iVideotheken,
  6. 5.Ziffer 5BootsvermieterBodenleger,
  7. 6.Ziffer 6ElektroinstallateureBootsvermieter,
  8. 7.Ziffer 7Fahrradmechaniker,
  9. 8.Ziffer 8Fotografen hinsichtlich der Entwicklung und Ausarbeitung von Filmen und der Herstellung von Passfotos und Fotos bei privaten Anlässen,
  10. 89.Ziffer 89FärberFriseure,
  11. 9.Ziffer 9Gärtner hinsichtlich der Garten- und Grabbetreuung,
  12. 10.Ziffer 10Fotografen hinsichtlich der Herstellung von Paßfotos und Fotos bei privaten AnlässenFußpfleger,
  13. 11.Ziffer 11FriseureGärtner hinsichtlich der Garten- und Grabbetreuung,
  14. 12.Ziffer 12FußpflegerGlaser,
  15. 13.Ziffer 13Gas- und Wasserleitungsinstallateure,
  16. 13.Ziffer 13Karosseriebauer, Karosseriespengler und Karosserielackierer hinsichtlich Arbeiten an Kraftfahrzeugen,
  17. 14.Ziffer 14GlaserKleider- und Kostümverleiher,
  18. 15.Ziffer 15Hafner,
  19. 1615.Ziffer 1615HeizungsinstallateureKosmetiker,
  20. 16.Ziffer 16Kraftfahrzeugtechniker,
  21. 17.Ziffer 17KarosseriebauerMaler und Anstreicher,
  22. 18.Ziffer 18KosmetikerMasseure,
  23. 19.Ziffer 19Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes anhand repräsentativer Beispiele verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der in § 1 Abs. 5 der Verbraucherkreditverordnung, BGBl. II Nr. 260/1999, festgelegten Berechnungsart zu berechnen,Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes anhand repräsentativer Beispiele verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der in Paragraph eins, Absatz 5, der Verbraucherkreditverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 1999,, festgelegten Berechnungsart zu berechnen,
  24. 20.Ziffer 20Platten- und Fliesenleger,
  25. 1921.Ziffer 1921KraftfahrzeugelektrikerRadio- und Videoelektroniker,
  26. 22.Ziffer 22Rauchfangkehrer im Umfang des § 4,Rauchfangkehrer im Umfang des Paragraph 4,,
  27. 23.Ziffer 23Schleppliftunternehmer,
  28. 24.Ziffer 24Schlüsseldienste,
  29. 2025.Ziffer 2025KraftfahrzeugmechanikerSchuhmacher,
  30. 21.Ziffer 21Lackierer hinsichtlich Lackiererarbeiten an Kraftfahrzeugen,
  31. 2226.Ziffer 2226Maler und AnstreicherTapezierer,
  32. 2327.Ziffer 2327MasseureTextilreiniger,
  33. 28.Ziffer 28Unternehmer, die Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge ohne Beistellung eines Lenkers - oder Zubehör zu Fahrzeugen vermieten,
  34. 29.Ziffer 29Unternehmer, die Geräte der Unterhaltungselektronik vermieten,
  35. 30.Ziffer 30Unternehmer, die Geräte oder Werkzeuge, wie zB Heimwerkergeräte oder Gartengeräte, vermieten,
  36. 31.Ziffer 31Unternehmer, die Reifen mit oder ohne Felgen an Fahrzeugen montieren, hinsichtlich der dabei üblicherweise anfallenden Leistungen einschließlich des Wuchtens,
  37. 32.Ziffer 32Unternehmer, die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Verbraucher durchführen, wie Reparatur oder Wartung von Heizungsanlagen, Haushaltsgeräten oder Computern sowie Wärmeabrechnungsunternehmer,
  38. 33.Ziffer 33Unternehmer, die Sportgeräte und Sportausrüstung, wie insbesondere Schi, Schischuhe, Eislaufschuhe, Fahrräder oder Windsurfgeräte vermieten, warten oder reparieren,
  39. 34.Ziffer 34Vermittler von Privatverkäufen,
  40. 35.Ziffer 35Betreiber von Wechselstuben.
24. Augenoptiker und Kontaktlinsenoptiker hinsichtlich folgender
  1. 25.Ziffer 25Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der im § 73 Abs. 6 GewO 1973 festgelegten Berechnungsart zu berechnen,Pfandleiher, soweit das vom Kreditnehmer gegebene Pfand in der Verfügungsgewalt des Pfandbestellers verbleibt, wobei sie jedenfalls auch zur Auszeichnung des effektiven Jahreszinssatzes verpflichtet sind; der Jahreszinssatz ist entsprechend der im Paragraph 73, Absatz 6, GewO 1973 festgelegten Berechnungsart zu berechnen,
  2. 26.Ziffer 26Platten- und Fliesenleger,
  3. 27.Ziffer 27Radio- und Fernsehtechniker,
  4. 28.Ziffer 28Saunabetreiber,
  5. 29.Ziffer 29Schädlingsbekämpfer,
  6. 30.Ziffer 30Schleppliftunternehmer,
  7. 31.Ziffer 31Schlüsseldienste,
  8. 32.Ziffer 32Schuhmacher,
  9. 33.Ziffer 33Spengler hinsichtlich Spenglerarbeiten an Kraftfahrzeugen,
  10. 34.Ziffer 34Tapezierer,
  11. 35.Ziffer 35Textilreiniger,
  12. 36.Ziffer 36Transportunternehmer hinsichtlich Klaviertransporte und Übersiedlungen,
  13. 37.Ziffer 37Uhrmacher,
  14. 38.Ziffer 38Unternehmer, die Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge ohne Beistellung eines Lenkers - oder Zubehör zu Fahrzeugen vermieten,
  15. 39.Ziffer 39Unternehmer, die Geräte der Unterhaltungselektronik vermieten,
  16. 40.Ziffer 40Unternehmer, die Geräte oder Werkzeuge, wie zB Heimwerkergeräte oder Gartengeräte, vermieten,
  17. 41.Ziffer 41Unternehmer, die Reifen mit oder ohne Felgen an Fahrzeugen montieren, hinsichtlich der dabei üblicherweise anfallenden Leistungen einschließlich des Wuchtens,
  18. 42.Ziffer 42Unternehmer, die Serviceleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Verbraucher durchführen, wie Reparatur oder Wartung von Heizungsanlagen, Haushaltsgeräten oder Computern sowie Wärmeabrechnungsunternehmer,
  19. 43.Ziffer 43Unternehmer, die Sportgeräte und Sportausrüstung, wie insbesondere Schi, Schischuhe, Eislaufschuhe, Fahrräder oder Windsurfgeräte vermieten, warten oder reparieren,
  20. 44.Ziffer 44Verleger von Fußboden-, Wand- oder Deckenbelägen,
  21. 45.Ziffer 45Vermittler von Privatverkäufen,
  22. 46.Ziffer 46Wäscher und Wäschebügler,
  23. 47.Ziffer 47Rauchfangkehrer im Umfang des § 4.Rauchfangkehrer im Umfang des Paragraph 4,

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