Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Statistikgesetz, LGBl. Nr. 35/1975, außer Kraft.
In Kraft seit 08.09.2011 bis 31.12.9999
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