§ 19 T-SG Inkrafttreten, Außerkrafttreten

T-SG - Statistikgesetz 2011, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Statistikgesetz, LGBl. Nr. 35/1975, außer Kraft.

In Kraft seit 08.09.2011 bis 31.12.9999
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