Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport eingesetzten Hubschrauber müssen hinsichtlich ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Notfallmedizin entsprechen.
In Kraft seit 01.10.2009 bis 31.12.9999
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