Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Bezeichnung „Rettungsdienst Tirol“ oder eine verwechslungsfähige ähnliche Bezeichnung darf nur von Rettungseinrichtungen im Sinn des § 2 Abs. 3 geführt werden.
In Kraft seit 01.10.2009 bis 31.12.9999
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