Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Ansuchen, Bestätigungen, Bescheide und Zeugnisse aufgrund dieses Gesetzes oder von Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz sind von den durch Landesgesetz vorgeschriebenen Verwaltungsabgaben befreit.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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