Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
Die Mitbestimmung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, insbesondere durch Volksbefragung und Volksabstimmung, wird durch Landesgesetz geregelt.
In Kraft seit 01.03.1989 bis 31.12.9999
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