§ 11 StWFG Verordnungsermächtigung

StWFG - Steiermärkisches Wirtschaftsförderungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Landesregierung kann die Förderungsobergrenze gemäß § 9 Abs. 4 entsprechend dem vom Österreichischen Statistischen Zentralamt kundgemachten Verbraucherpreisindex 2000 oder einem an seine Stelle tretenden Index, bezogen auf den Monat des Inkrafttretens dieses Gesetzes, durch Verordnung ändern. Eine solche Verordnung darf erst erlassen werden, wenn das Ausmaß der Änderung 10% gegenüber den bisher maßgebenden Grenzen beträgt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 24/2012

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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