§ 7 StWFG Organisation

StWFG - Steiermärkisches Wirtschaftsförderungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Das Land bedient sich bei der Durchführung der Förderung wie auch bei anderen im Gesetz genannten Maßnahmen sowohl des Amtes der Landesregierung als auch der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. (SFG).

In Kraft seit 25.01.2002 bis 31.12.9999
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