§ 12 StWFG Inkrafttreten

StWFG - Steiermärkisches Wirtschaftsförderungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Jänner 2002, in Kraft.

(2) Die Novellierung des § 9 Abs. 2 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Jänner 2008, in Kraft.

(3) Die Änderung des § 3 Abs. 1 Z 2 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2009, in Kraft.

(4) Die Änderung der §§ 2, 9 und 10 sowie die Umnummerierung der §§ 12, 13 und 14 durch die Novelle LGBl. Nr. 24/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2012, in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 98/2007, LGBl. Nr. 32/2009, LGBl. Nr. 24/2012

In Kraft seit 29.03.2012 bis 31.12.9999
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