Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Für Beschlüsse und die Beschlußfähigkeit gelten die Bestimmungen der §§ 48 und 51 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, sinngemäß.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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