Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Gewährung von Stipendien erfolgt an Nachkommen von Zwangsarbeitern und an Personen aus jenen Staaten, die besonders unter dem NS-Regime gelitten haben, insbesondere unter der Rekrutierung von Zwangsarbeitern.
In Kraft seit 19.12.2005 bis 31.12.9999
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