§ 194 Stmk. VRG Inkrafttreten

Stmk. VRG - Steiermärkisches Volksrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1987 in Kraft.

Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.

das III. Hauptstück (§§ 65 bis 69) der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115,zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 14/1982;

2.

das VI. Hauptstück (§§ 73 bis 77) des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 11/1985.

In Kraft seit 01.01.1987 bis 31.12.9999
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