§ 7 Stmk. TG 1992 Organe des Tourismusverbandes

Stmk. TG 1992 - Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Organe des Tourismusverbandes sind die Vollversammlung, die Tourismuskommission, der Vorsitzende, der Finanzreferent und die Rechnungsprüfer.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003

In Kraft seit 01.03.2003 bis 31.12.9999
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