§ 7 Stmk. TG 1992 Organe des Tourismusverbandes

Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2003 bis 31.12.9999

Die Organe des Tourismusverbandes sind die Vollversammlung, die Tourismuskommission, der VorstandVorsitzende, der VorsitzendeFinanzreferent und die Rechnungsprüfer.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003

Stand vor dem 28.02.2003

In Kraft vom 01.09.1992 bis 28.02.2003

Die Organe des Tourismusverbandes sind die Vollversammlung, die Tourismuskommission, der VorstandVorsitzende, der VorsitzendeFinanzreferent und die Rechnungsprüfer.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2003

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