Die Landesregierung hat durch Verordnung Bestimmungen hinsichtlich der Haushaltsführung und Vermögensgebarung der Tourismusverbände zu erlassen. Diese Verordnung hat insbesondere zu enthalten: Bestimmungen hinsichtlich Vermögenswirtschaft, Haushaltsführung, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen sowie Buchführung der Tourismusverbände.
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