§ 22 Stmk. TG 1992 Haushaltsführung und Vermögensgebarung

Stmk. TG 1992 - Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Landesregierung hat durch Verordnung Bestimmungen hinsichtlich der Haushaltsführung und Vermögensgebarung der Tourismusverbände zu erlassen. Diese Verordnung hat insbesondere zu enthalten: Bestimmungen hinsichtlich Vermögenswirtschaft, Haushaltsführung, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen sowie Buchführung der Tourismusverbände.

In Kraft seit 01.09.1992 bis 31.12.9999
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