Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle

Stmk. MLG 2014 - Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 (XVI. GPStLT RV EZ 2781/1 AB EZ 2781/3)


Änderung

LGBl. Nr. 97/2014 (XVI. GPStLT RV IA 2881/1 AB EZ 2881/2)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Anzuwendendes Recht

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Besetzung von Planstellen und Jahreswochenstunden

§ 5

Fachliche Anstellungserfordernisse

§ 6

Entgelte

§ 7

Leiterinnen-/Leiterzulage und Mehrdienstleistungen

§ 8

Dienstpflichten der Lehrerinnen/Lehrer

§ 9

Besondere Bestimmungen für die Leiterin/den Leiter der Musikschule

§ 10

Arbeitszeit der Lehrerinnen/Lehrer

§ 11

Ferien

§ 12

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 13

Verweise

§ 14

Option

§ 15

Übergangsbestimmungen

§ 16

Inkrafttreten

In Kraft seit 01.08.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 (Stmk. MLG 2014) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 16 Stmk. MLG 2014