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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2014 in Kraft.
(2) In der Fassung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014 LGBl. Nr. 97/2014 treten die Änderungen des § 9 Absatz 6 und des § 16 mit 1. August 2014 in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes, LGBl. Nr. 90/2020, treten in Kraft:
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2014, LGBl. Nr. 90/2020
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2014 in Kraft.
(2) In der Fassung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014 LGBl. Nr. 97/2014 treten die Änderungen des § 9 Absatz 6 und des § 16 mit 1. August 2014 in Kraft.
(3) In der Fassung des Gesetzes, LGBl. Nr. 90/2020, treten in Kraft:
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Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2014, LGBl. Nr. 90/2020