Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Zur Feststellung des eingetretenen Todes und der Todesursache ist jede Leiche vor der Bestattung der Beschau durch die zuständige Totenbeschauerin/den zuständigen Totenbeschauer zu unterziehen.
In Kraft seit 17.09.2010 bis 31.12.9999
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