Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die in diesem Gesetz festgesetzten Geldbeträge können nach Maßgabe der einschlägigen Preisentwicklung und unter Bedachtnahme auf die Anpassungen des Bundes bei Reisegebühren für Bundesbedienstete durch Verordnung der Landesregierung erhöht werden.
In Kraft seit 01.04.1999 bis 31.12.9999
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