§ 244e Stmk. L-DBR Funktionszulage für Lehrende an einer Bildungseinrichtung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe des Landes

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Lehrern/Lehrerinnen und Lehrassistenten/Lehrassistentinnen gebührt für die Lehrtätigkeit eine Funktionszulage in Höhe von 200,00 Euro.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 14/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2024,

In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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