§ 244ea Stmk. L-DBR

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Dem/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SII/N1FL gebührt für die Dauer der Verwendung als leitender diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger/leitende diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und leitender/leitende Bedienstete der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in einer Pflegeeinrichtung eine SII/N-Funktionszulage in Höhe von 300,00 Euro, sofern die Organisationseinheit, die er/sie leitet, mindestens fünfundvierzig Bedienstete umfasst.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 14/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2024,

In Kraft seit 01.09.2023 bis 31.12.9999
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