§ 244e Stmk. L-DBR

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999

DemLehrern/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIILehrerinnen und Lehrassistenten/Lehrassistentinnen gebührt für die Lehrtätigkeit eine Gefahren- Erschwernisvergütung. Diese Vergütung beträgt für:

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1.

sII/1, sII/2 und sII/3

262,1

2.

sII/4

160,3

3.

sII/5

134,9

Mit dieser Vergütung sind mit € 84,1 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenvergütungsanteil) und mit dem darüberhinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegoltenFunktionszulage in Höhe von 200,00 Euro.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 14/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2024,

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.08.2023

DemLehrern/Der Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas SIILehrerinnen und Lehrassistenten/Lehrassistentinnen gebührt für die Lehrtätigkeit eine Gefahren- Erschwernisvergütung. Diese Vergütung beträgt für:

Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe

Euro

1.

sII/1, sII/2 und sII/3

262,1

2.

sII/4

160,3

3.

sII/5

134,9

Mit dieser Vergütung sind mit € 84,1 sämtliche mit der dienstlichen Verwendung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit (Gefahrenvergütungsanteil) und mit dem darüberhinausgehenden Betrag mit der dienstlichen Verwendung verbundene Erschwernisse (Erschwernisvergütungsanteil) abgegoltenFunktionszulage in Höhe von 200,00 Euro.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 14/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 2024,

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