§ 20a Stmk. KSG EU-Recht

Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.07.2017 bis 31.12.9999

Mit diesem LandesgesetzGesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 962006/8221/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 915. Dezember 1996März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Änderung der Richtlinie) 2004/35/EG, ABl. Nr. L 010102 vom 14. Jänner 199711.4.2006, S. 13ff.15;

2.

Richtlinie 20032012/10518/EGEU des Europäischen ParlamentesParlaments und des Rates vom 164. Dezember 2003Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABl. Nr. L 345197 vom 31. Dezember 200324.07.2012, S. 97ff1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2006, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 61/2017

Stand vor dem 06.07.2017

In Kraft vom 01.01.2014 bis 06.07.2017

Mit diesem LandesgesetzGesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 962006/8221/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 915. Dezember 1996März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Änderung der Richtlinie) 2004/35/EG, ABl. Nr. L 010102 vom 14. Jänner 199711.4.2006, S. 13ff.15;

2.

Richtlinie 20032012/10518/EGEU des Europäischen ParlamentesParlaments und des Rates vom 164. Dezember 2003Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABl. Nr. L 345197 vom 31. Dezember 200324.07.2012, S. 97ff1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2006, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 61/2017

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