§ 10 Stmk. JagdAG Inkrafttreten von Novellen

Stmk. JagdAG - Steiermärkisches Jagdabgabegesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Neufassung der §§ 2 Abs. 1 lit. c, 3, 6 und 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 61/1996 ist mit 1. April 1997 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung der §§ 3 Abs. 2 und 3, 5 Abs. 1 und 6 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 69/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die Änderung des Gesetzestitels und des § 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2012 tritt mit 1. April 2012 in Kraft.

(4) Die Änderung der §§ 1, 2 Abs. 1 lit. a und b, Abs. 2 und 3, 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 und 6 durch die Novelle, LGBl. Nr. 23/2013, tritt mit 1. April 2013 in Kraft.

(5) Die Änderung des § 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2001, LGBl. Nr. 5/2012, LGBl. Nr. 23/2013, LGBl. Nr. 87/2013

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 10 Stmk. JagdAG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 Stmk. JagdAG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 10 Stmk. JagdAG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 10 Stmk. JagdAG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 10 Stmk. JagdAG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. JagdAG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 Stmk. JagdAG
Steiermärkisches Jagdabgabegesetz (Stmk. JagdAG) Fundstelle