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(1) Die Neufassung der §§ 2 Abs. 1 lit. c, 3, 6 und 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 61/1996 ist mit 1. April 1997 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung der §§ 3 Abs. 2 und 3, 5 Abs. 1 und 6 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 69/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) Die Änderung des Gesetzestitels und des § 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2012 tritt mit 1. April 2012 in Kraft.
(4) Die Änderung der §§ 1, 2 Abs. 1 lit. a und b, Abs. 2 und 3, 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 und 6 durch die Novelle, LGBl. Nr. 23/2013, tritt mit 1. April 2013 in Kraft.
(5) Die Änderung des § 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2001, LGBl. Nr. 5/2012, LGBl. Nr. 23/2013, LGBl. Nr. 87/2013
(1) Die Neufassung der §§ 2 Abs. 1 lit. c, 3, 6 und 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 61/1996 ist mit 1. April 1997 in Kraft getreten.
(2) Die Neufassung der §§ 3 Abs. 2 und 3, 5 Abs. 1 und 6 letzter Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 69/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(3) Die Änderung des Gesetzestitels und des § 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2012 tritt mit 1. April 2012 in Kraft.
(4) Die Änderung der §§ 1, 2 Abs. 1 lit. a und b, Abs. 2 und 3, 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 und 6 durch die Novelle, LGBl. Nr. 23/2013, tritt mit 1. April 2013 in Kraft.
(5) Die Änderung des § 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2001, LGBl. Nr. 5/2012, LGBl. Nr. 23/2013, LGBl. Nr. 87/2013