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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Änderungen der §§ 2 und 5, des § 14 Abs. 2 und des § 18, die Einfügung des § 7 Abs. 1a und die Anfügung des § 17 Abs. 3 treten mit 1(Anm. Jänner 2014 in Kraft.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 149/2016
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Die Änderungen der §§ 2 und 5, des § 14 Abs. 2 und des § 18, die Einfügung des § 7 Abs. 1a und die Anfügung des § 17 Abs. 3 treten mit 1(Anm. Jänner 2014 in Kraft.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 147/2013, LGBl. Nr. 149/2016