Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1985 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden § 2 Abs. 4 und die Bestimmungen des 7. Abschnittes des Gemeindebedienstetengesetzes 1957, LGBl. Nr. 34, aufgehoben.
In Kraft seit 01.01.1985 bis 31.12.9999
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