Der Landesfischereiverband hat die ihm übertragenen Aufgaben als Interessenvertretung der Fischerkartenbesitzerinnen/Fischerkartenbesitzer und Fischereiberechtigten wahrzunehmen. Er hat neben den ihm nach sonstigen Bestimmungen dieses Gesetzes übertragenen Aufgaben folgende Aufgaben:
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 2024,
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