§ 67a Stmk. ElWOG 2005 Übergangsbestimmungen zur Novelle

Stmk. ElWOG 2005 - Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Vertikal integrierte Verteilernetzbetreiberinnen/Verteilernetzbetreiber, an deren Netz mindestens 100.000 Kundinnen/Kunden angeschlossen sind, haben binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Novelle der Behörde jene Maßnahmen mitzuteilen, durch die gewährleistet wird, dass in ihrer Kommunikations- und Markenpolitik eine Verwechslung in Bezug auf die eigene Identität der Versorgungssparte des vertikal integrierten Unternehmens ausgeschlossen ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2011

In Kraft seit 20.09.2011 bis 31.12.9999
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