§ 68 Stmk. ElWOG 2005 Schlussbestimmungen

Stmk. ElWOG 2005 - Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17. August 2005, in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 3. Juli 2001, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft im Land Steiermark geregelt wird (Steiermärkisches Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2001 – Stmk. ElWOG), LGBl. Nr. 60/2001, außer Kraft.

(3) Der Netzverweigerungstatbestand gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 tritt mit 1. Juli 2007 außer Kraft.

In Kraft seit 17.08.2005 bis 31.12.9999
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